Mit einem Mietwertgutachten ermitteln wir die Höhe der konkreten ortsüblichen Vergleichsmiete für eine Immobilie (Wohn- und Gewerberaum). Sowohl für den Vermieter als auch für den Mieter
ist somit eine Grundlage vorhanden, über die Höhe der Miete zu verhandeln.
Notwendige Unterlagen, die von Ihnen unentgeldlich zur Verfügung gestellt werden sollten, soweit vorhanden:
- Grundbuchauszug
- Flurkarte bzw. den amtlichen Lageplan
- Baulastenauskunft
- Altlastenauskunft
- Miet- und Pachtverträge
- Aktueller Energieausweis
- Anliegerbescheinigung/ Erschließungsbeitragsrechtliche Auskunft
- Vorhandene Wertermittlungen
- Bei Erbbaurechten den Erbaurechtsvertrag
- Bei Rechten in Abt.II des Grundbuchs die zugehörige Eintragungsbewilligung
- Bauzeichnungen/Grundrisse
- Wohn-/ Nutzflächenberechnung
- Aufstellung der in den letzten 15 Jahren durchgeführten Modernisierungen
- Teilungserklärung bei Eigentumswohnungen
- Fördermittelauskunft bei Wohnungsbindung
Bezüglich eines Termines nehmen Sie doch per
Kontaktformular oder
Telefonisch mit uns Kontakt auf.
Sicher finden wir schnell einen Weg zur kurzfristigen Terminierung.